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Wie funktioniert das Schweizer Krankenversicherungssystem?
Das Schweizer Krankenversicherungssystem gilt weltweit als eines der zuverlässigsten – und gleichzeitig als eines der komplizierteren. Besonders für Zuzüger oder junge Erwachsene kann der Einstieg in das System mit vielen Fragen verbunden sein.
1. Die obligatorische Grundversicherung (OKP)
In der Schweiz ist jede Person, die hier lebt, gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen – innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt. Die Leistungen der OKP sind bei allen Kassen gleich und umfassen z. B.:
- • Arztbesuche und ambulante Behandlungen
- • Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
- • Notfallbehandlungen im Ausland
- • Medikamente laut Spezialitätenliste
- • Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen
- • Psychotherapie unter bestimmten Bedingungen
2. Freie Kassenwahl – aber mit Unterschieden
Alle Krankenkassen bieten die gleiche Grundversicherung an. Unterschiede bestehen vor allem in Prämien, Region, Modellwahl und Kundenservice. Ein Wechsel ist jeweils zum 1. Januar möglich – Kündigung muss bis 30. November erfolgen.
3. Franchise und Selbstbehalt
Versicherte tragen einen Teil der Gesundheitskosten selbst:
- • Franchise: CHF 300.– bis CHF 2’500.– jährlich
- • Selbstbehalt: 10 % der weiteren Kosten, max. CHF 700.–/Jahr (Erwachsene)
- • Spitalbeitrag: CHF 15.– pro Tag
4. Sparmodelle: Hausarzt, Telmed & HMO
Mit alternativen Modellen lassen sich Prämien um bis zu 20 % senken:
- • Hausarztmodell: zuerst zum gewählten Hausarzt
- • Telmed-Modell: telefonische Erstberatung
- • HMO: Behandlung in einem Ärztenetzwerk
5. Zusatzversicherungen
Für Leistungen wie Zahnbehandlungen, Privatspital oder alternative Medizin sind Zusatzversicherungen nötig. Diese sind freiwillig, unterliegen dem VVG und beinhalten oft Gesundheitsprüfungen sowie längere Kündigungsfristen.
6. Prämien und Unterstützung
Prämien richten sich nicht nach Einkommen, sondern nach Alter, Wohnort und Modell. Wer wenig verdient, kann beim Kanton eine Prämienverbilligung beantragen – besonders Familien, Rentner oder Personen mit tiefem Einkommen.
7. Krankenkassenwechsel
Ein Wechsel ist jährlich möglich:
- • Kündigungsfrist: 30. November
- • Neue Versicherung muss am 1. Januar beginnen
- • Zusatzversicherungen separat kündigen
Fazit
Das Schweizer Krankenversicherungssystem sichert die Grundversorgung gesetzlich ab – bei voller Wahlfreiheit der Kasse. Wer sich informiert, Modelle vergleicht und bewusst entscheidet, kann Qualität geniessen und gleichzeitig sparen.