
Wie beantrage ich Prämienverbilligungen (Subventionen)?
In der Schweiz steigen die Krankenkassenprämien seit Jahren stetig an – für viele Haushalte eine spürbare finanzielle Belastung. Um Menschen mit geringerem Einkommen zu entlasten, gibt es die Prämienverbilligung (auch: Subventionen). Diese wird durch die Kantone ausbezahlt und hilft, einen Teil der monatlichen Krankenkassenprämien zu decken.
1. Was ist die Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die die monatlichen Krankenkassenprämien der obligatorischen Grundversicherung (KVG) reduziert. Sie wird vom jeweiligen Wohnkanton gewährt und richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und Vermögen.
Zielgruppen:
- • Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen
- • Familien mit mehreren Kindern
- • Rentnerinnen und Rentner mit bescheidenen Mitteln
- • Teilzeitangestellte und Studierende
2. Wer hat Anspruch?
Die Voraussetzungen sind kantonal unterschiedlich – aber grundsätzlich gelten folgende Faktoren:
- • Wohnsitz im Kanton
- • Einkommen unter einer kantonal definierten Grenze
- • Angemessene Vermögensverhältnisse
Typische Anspruchsgruppen:
- • Einzelpersonen mit Einkommen unter CHF 30'000–40'000
- • Familien mit Kindern, Einkommen unter CHF 70'000–90'000
- • Alleinerziehende mit tiefer Steuerbelastung
3. Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?
- • Kantonale Website aufrufen (z. B. „Prämienverbilligung Kanton Zürich“ googeln)
- • Online-Berechnung durchführen (wenn verfügbar)
- • Antrag online oder per Formular einreichen
- • Unterlagen bereithalten: Steuerveranlagung, Lohnausweise etc.
- • Fristen beachten: meist bis 30. November oder 31. Dezember
4. Auszahlung und Wirkung
Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkasse überwiesen und erscheint als Abzug auf Ihrer Prämienrechnung.
Beispiel:
Ihre Prämie: CHF 350.–
Prämienverbilligung: CHF 120.–
⇒ Sie zahlen effektiv: CHF 230.–/Monat
5. Was passiert bei Einkommensänderung?
- • Meldepflicht bei Veränderung von Einkommen oder Vermögen
- • Nachträgliche Korrekturen möglich
- • Jährliche Neuberechnung durch Kanton
6. Sonderregelungen
Auch Jugendliche, Lernende, Studierende und IV-Beziehende haben häufig Anspruch – in vielen Kantonen gelten vereinfachte Bedingungen.
Fazit
Die Prämienverbilligung ist eine zentrale Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen. Wer rechtzeitig prüft, ob er Anspruch hat, kann mehrere Hundert Franken jährlich sparen. Die Beantragung ist kantonal geregelt – informieren Sie sich frühzeitig.