Leistungen der Grundversicherung

Welche Leistungen sind in der Grundversicherung abgedeckt?

Die Grundversicherung in der Schweiz – offiziell als „obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)“ bezeichnet – ist das Herzstück des Schweizer Gesundheitssystems. Sie garantiert allen Versicherten Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung. Doch welche Leistungen genau sind in der Grundversicherung enthalten? Und wo liegen die Grenzen? In diesem Artikel erhalten Sie eine klare Übersicht über die wichtigsten abgedeckten Leistungen – und was nicht dazugehört.

1. Gesetzlich definierte Leistungen für alle

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich einheitlich geregelt – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Grundlage ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG).

Das bedeutet: Alle Krankenkassen müssen denselben Leistungskatalog abdecken. Unterschiede bestehen nur bei Prämien, Service oder Sparmodellen.

2. Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Ambulante medizinische Behandlungen:

  • Hausärztliche und fachärztliche Konsultationen
  • Notfallbehandlungen
  • Psychotherapie durch anerkannte Fachpersonen (teilweise)
  • Telemedizinische Beratungen

Diagnostik & Labor:

  • Bluttests, Röntgen, MRI, CT – bei medizinischer Notwendigkeit

Medikamente:

  • Arzneimittel gemäss Spezialitätenliste (SL)
  • Bevorzugt Generika
  • Ausnahmen nur mit ärztlicher Begründung

Spitalbehandlung:

  • Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines anerkannten Spitals
  • Stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungen
  • Notfälle auch ausserkantonal

Schwangerschaft & Geburt (franchise- und selbstbehaltsbefreit):

  • Schwangerschaftskontrollen
  • Geburt (Spital, Geburtshaus oder zu Hause)
  • Hebammenbetreuung und Stillberatung

Kinder- und Jugendmedizin:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen laut BAG-Impfplan
  • Entwicklungskontrollen

Behandlungen im Ausland:

  • Notfallbehandlungen bei vorübergehendem Aufenthalt (z. B. Ferien)
  • Rückvergütung gemäss Schweizer Tarif
3. Weitere abgedeckte Leistungen
  • Physiotherapie (auf ärztliche Verordnung)
  • Ergotherapie & Logopädie (verordnet)
  • Pflegeleistungen durch Spitex oder Pflegeheim
  • Rehabilitationsaufenthalte
  • Komplementärmedizin (eingeschränkter Umfang)
  • Transportkosten: 50 %, max. CHF 500.–/Jahr
  • Rettungskosten: 50 %, max. CHF 5’000.–/Jahr
4. Was ist nicht gedeckt?

Die Grundversicherung übernimmt nur medizinisch notwendige und wirtschaftliche Leistungen.

  • Zahnbehandlungen (ausser bei bestimmten Ausnahmen)
  • Brillen und Kontaktlinsen (Erwachsene)
  • Spitalbehandlungen in Privat-/Halbprivatabteilungen
  • Nicht empfohlene Impfungen oder Check-ups
  • Fitnessabos, Wellness und kosmetische Eingriffe
  • Alternativmedizin ausserhalb BAG-anerkannter Methoden

Hinweis: Für diese Leistungen ist eine Zusatzversicherung erforderlich.

5. Voraussetzungen für Kostenübernahme

Die Leistungen müssen:

  • Wirksam
  • Zweckmässig
  • Wirtschaftlich

… und in der Regel von einer anerkannten Fachperson verordnet oder durchgeführt sein.

Fazit

Die Schweizer Grundversicherung deckt eine breite Palette medizinisch notwendiger Leistungen ab – von Arztbesuchen über Spitalaufenthalte bis zu Mutterschaftsleistungen. Wer zusätzlichen Komfort, mehr Wahlfreiheit oder spezielle Therapien möchte, sollte ergänzend eine Zusatzversicherung prüfen.