
Wann und wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Die Schweizer Grundversicherung ist gesetzlich geregelt – das bedeutet: Alle Krankenkassen bieten denselben Leistungskatalog. Dennoch unterscheiden sich die Anbieter deutlich bei den Prämien, dem Kundenservice und den angebotenen Modellen. Ein Krankenkassenwechsel kann sich deshalb lohnen – finanziell wie auch persönlich. Doch wann ist ein Wechsel möglich, und wie läuft er genau ab? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Wechsel Ihrer Krankenkasse – Schritt für Schritt erklärt.
1. Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
- • Grundversicherung (KVG): Wechsel jeweils auf den 1. Januar möglich
- • Kündigungsfrist: bis spätestens 30. November
- • Keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung möglich
Franchisewechsel:
- • Zum Jahreswechsel möglich
- • Kündigung bis 30. November ausreichend
Zusatzversicherungen (VVG):
- • Kündigungsfristen variieren je nach Anbieter
- • Meist 3 Monate (z. B. bis 30. September für Jahresende)
- • Gesundheitsprüfung für Neuabschluss notwendig
- • Aufnahme durch neue Kasse nicht garantiert
2. Warum lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
- • Prämien sparen – Unterschiede von mehreren Hundert Franken pro Jahr
- • Besserer Kundenservice
- • Flexiblere Versicherungsmodelle (Hausarzt, Telmed, HMO)
- • Zugang zu neuen Zusatzangeboten oder digitalen Services
3. Schritt-für-Schritt: So wechseln Sie Ihre Krankenkasse
Schritt 1: Prämien vergleichen
- • Nutzen Sie Plattformen wie easysavers.ch
- • Achten Sie auf Prämien, Franchise, Modell und Region
Schritt 2: Neue Kasse auswählen
- • Online abschliessen oder direkt Kontakt aufnehmen
- • Aufnahmebestätigung ist Voraussetzung
Schritt 3: Bestehende Versicherung kündigen
- • Schriftlich kündigen (per Einschreiben empfohlen)
- • Spätestens bis 30. November
- • Neue Kasse muss lückenlose Übernahme garantieren
Schritt 4: Bestätigung abwarten
- • Erst mit Kündigungs- und Aufnahmebestätigung ist der Wechsel rechtsgültig
4. Häufige Fehler vermeiden
- • Zu spät gekündigt: Nach dem 30.11 ist kein Wechsel mehr möglich
- • Keine Aufnahmebestätigung: Kündigung dann ungültig → Versicherungslücke!
- • Zusatzversicherung vergessen: Separat kündigen, frühzeitig prüfen
5. Sonderfall: Wechsel während des Jahres
Ein Wechsel unter dem Jahr ist nur möglich bei:
- • Änderung durch die Krankenkasse (z. B. Modell fällt weg)
- • Rückkehr aus dem Ausland oder nach Militärdienst
6. Was passiert mit laufenden Behandlungen?
Behandlungen laufen bei Wechsel nahtlos weiter. Wichtig: Neue Versichertennummer/Bestätigung bei Ärzten oder Apotheken einreichen.
Fazit
Ein Krankenkassenwechsel in der Schweiz ist gesetzlich gesichert und unkompliziert – sofern man die Fristen kennt. Wer rechtzeitig vergleicht und sauber kündigt, kann jährlich viel Geld sparen – ohne auf Leistungen zu verzichten.