Krankenkassenwechsel Schweiz

Wann und wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Die Schweizer Grundversicherung ist gesetzlich geregelt – das bedeutet: Alle Krankenkassen bieten denselben Leistungskatalog. Dennoch unterscheiden sich die Anbieter deutlich bei den Prämien, dem Kundenservice und den angebotenen Modellen. Ein Krankenkassenwechsel kann sich deshalb lohnen – finanziell wie auch persönlich. Doch wann ist ein Wechsel möglich, und wie läuft er genau ab? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Wechsel Ihrer Krankenkasse – Schritt für Schritt erklärt.

1. Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
  • Grundversicherung (KVG): Wechsel jeweils auf den 1. Januar möglich
  • Kündigungsfrist: bis spätestens 30. November
  • Keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung möglich

Franchisewechsel:

  • Zum Jahreswechsel möglich
  • Kündigung bis 30. November ausreichend

Zusatzversicherungen (VVG):

  • Kündigungsfristen variieren je nach Anbieter
  • Meist 3 Monate (z. B. bis 30. September für Jahresende)
  • Gesundheitsprüfung für Neuabschluss notwendig
  • Aufnahme durch neue Kasse nicht garantiert
2. Warum lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
  • Prämien sparen – Unterschiede von mehreren Hundert Franken pro Jahr
  • Besserer Kundenservice
  • Flexiblere Versicherungsmodelle (Hausarzt, Telmed, HMO)
  • Zugang zu neuen Zusatzangeboten oder digitalen Services
3. Schritt-für-Schritt: So wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Schritt 1: Prämien vergleichen

  • Nutzen Sie Plattformen wie easysavers.ch
  • Achten Sie auf Prämien, Franchise, Modell und Region

Schritt 2: Neue Kasse auswählen

  • Online abschliessen oder direkt Kontakt aufnehmen
  • Aufnahmebestätigung ist Voraussetzung

Schritt 3: Bestehende Versicherung kündigen

  • Schriftlich kündigen (per Einschreiben empfohlen)
  • Spätestens bis 30. November
  • Neue Kasse muss lückenlose Übernahme garantieren

Schritt 4: Bestätigung abwarten

  • Erst mit Kündigungs- und Aufnahmebestätigung ist der Wechsel rechtsgültig
4. Häufige Fehler vermeiden
  • Zu spät gekündigt: Nach dem 30.11 ist kein Wechsel mehr möglich
  • Keine Aufnahmebestätigung: Kündigung dann ungültig → Versicherungslücke!
  • Zusatzversicherung vergessen: Separat kündigen, frühzeitig prüfen
5. Sonderfall: Wechsel während des Jahres

Ein Wechsel unter dem Jahr ist nur möglich bei:

  • Änderung durch die Krankenkasse (z. B. Modell fällt weg)
  • Rückkehr aus dem Ausland oder nach Militärdienst
6. Was passiert mit laufenden Behandlungen?

Behandlungen laufen bei Wechsel nahtlos weiter. Wichtig: Neue Versichertennummer/Bestätigung bei Ärzten oder Apotheken einreichen.

Fazit

Ein Krankenkassenwechsel in der Schweiz ist gesetzlich gesichert und unkompliziert – sofern man die Fristen kennt. Wer rechtzeitig vergleicht und sauber kündigt, kann jährlich viel Geld sparen – ohne auf Leistungen zu verzichten.