
Alternative Heilmethoden: Was übernehmen die Krankenkassen?
Ob Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie – alternative Heilmethoden erfreuen sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Viele Menschen wünschen sich sanfte, ganzheitliche Behandlungen als Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin. Doch was zahlen die Krankenkassen eigentlich?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche alternativen Methoden von der Grundversicherung übernommen werden, welche nur mit Zusatzversicherung gedeckt sind – und worauf Sie bei der Kostenübernahme achten sollten.
1. Was sind alternative Heilmethoden?
Alternative oder komplementäre Heilmethoden sind Behandlungsansätze ausserhalb der Schulmedizin, z. B.:
- • Akupunktur
- • Homöopathie
- • Anthroposophische Medizin
- • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- • Osteopathie, Ayurveda, Kinesiologie, Reiki u. v. m.
2. Was übernimmt die Grundversicherung (OKP)?
Seit 2012 übernimmt die OKP gewisse komplementärmedizinische Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung:
- • Akupunktur
- • Homöopathie
- • Anthroposophische Medizin
- • Phytotherapie
- • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Voraussetzung: Die behandelnde Person muss Arzt/Ärztin mit anerkannter Weiterbildung und Kassenanerkennung sein.
Wichtig: Behandlungen durch Naturheilpraktiker ohne ärztliche Zulassung oder nicht wissenschaftlich anerkannte Verfahren sind nicht gedeckt.
3. Was übernimmt die Zusatzversicherung (VVG)?
Viele Methoden sind nur über Zusatzversicherungen gedeckt:
- • Osteopathie
- • Naturheilkundliche Therapien
- • Ayurveda, Shiatsu, Bachblüten, Reiki
- • Ernährungsberatung, Feldenkrais, Kinesiologie
- • Therapien durch Nicht-Ärzte (z. B. Heilpraktiker)
Die Rückerstattung variiert je nach Kasse – häufig pro Sitzung (z. B. CHF 70) oder Jahreslimiten (z. B. CHF 1’000).
4. Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- • Anerkennung durch EMR, ASCA, EGK oder Krankenkasse
- • Gesundheitsprüfung beim Abschluss
- • Schriftliche Bestätigung (Kostengutsprache) vorab einholen
5. Wie finde ich heraus, ob meine Therapie gedeckt ist?
- • Krankenkasse kontaktieren (Hotline oder Kundenportal)
- • Therapeutenlisten prüfen: emr.ch, asca.ch
- • Behandlungsplan einreichen für Kostengutsprache
Fazit
Alternative Heilmethoden bieten viele Vorteile – werden aber nur teilweise von der Grundversicherung übernommen. Wer regelmässig davon profitieren möchte, sollte eine passende Zusatzversicherung abschliessen und genau prüfen, welche Leistungen abgedeckt sind.